Wir prüfen Ihre Löschanlagen bundesweit

Die PSG-Sachverständige GbR mit Sitz in Haltern und Essen ist in allen Fragen der Brandschutztechnik Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner. Wir nehmen Ihre selbst-tätigen und nicht selbsttätigen Löschanlagen in gewerblich, industriell oder öffentlich genutzten Gebäuden gründlich unter die Lupe. Auf unsere jahrzehntelange Erfahrung als staatlich anerkannte Prüfsachverständige können Sie vertrauen, damit im Falle eines Falles Ihr Brandschutz zu hundert Prozent funktioniert.

Unsere Erfahrung für Ihre Sicherheit

Unsere Prüfungen haben zum Ziel, die Betriebswirksamkeit und -sicherheit Ihrer Löschanlagen zu beurteilen. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel die Prüfverordnungen der Länder, die Sonderbauverordnung sowie die gültigen EN- und DIN-Normen sind die Grundlage für unsere Prüfungen. Ein weiteres Ziel ist es fest zu stellen, ob Ihre Anlagen den versicherungstechnischen Anforderungen entsprechen.Dem liegen unter anderem die VdS-Richtlinie CEA 4001 sowie die FM- und NFPA-Richtlinien zugrunde. Nach Abschluss des Prüfverfahrens erhalten Sie von uns ein Abnahme- oder Revisionszeugnis zur Vorlage bei Behörden und/oder Versicherern.

Unsere Leistungen:

  • Erst- und Folgeprüfungen selbsttätiger und nicht selbsttätiger Löschanlagen nach Baurecht
  • Sonderprüfungen (z. B. Altanlagenprüfungen für Sprinkleranlagen)
  • Versicherungstechnische Bewertung von Brandschutzanlagen
  • Projektprüfung im Planungsstadium
  • Beratung in allen Fragen rund um den anlagentechnischen Brandschutz
  • Begutachtung stationärer Brandschutzanlagen

Wir bieten die baurechtliche und versicherungstechnische
Prüfung folgender Anlagen an

Selbsttätige Löschanlagen:

  • Sprinkleranlagen
  • Sprühflutanlagen
  • Gaslöschanlagen (Hochdruckgaslöschanlagen, Niederdruckgaslöschanlagen)
  • Pulverlöschanlagen
  • Feinsprühlöschanlagen
  • Schaumlöschanlagen
  • Funkenlöschanlagen
  • Küchenschutzanlagen (Sonderlöschanlagen)

Nicht selbsttätige Löschanlagen:

  • Innenhydranten (Nassanlagen, Nass-Trockenanlagen, Trockene Steigleitungen
  • Außenhydranten (Überflurhydranten, Unterflurhydranten)
  • Löschmonitore

Diese technischen Anlagen sind in folgenden Gebäuden nach Baurecht prüfungspflichtig

  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten
  • Hochhäuser
  • Mittel- und Großgaragen
  • Einrichtungen mit Räumen für Pflege und Betreuung
  • Schulen
  • Hallenbauten (auch Hochregale) für gewerbliche und industrielle Betriebe
  • Messebauten, Flughäfen und Bahnhöfe
  • Sonstige bauliche Anlagen und Räume der besonderen Nutzung

Kontakt

PSG-Sachverständige GbR
Im Höffken 22
45721 Haltern am See

Dipl.-Ing. Birgit Gunia
Bauaufsichtlich anerkannte
Prüfsachverständige

gunia@psg-sachverstaendige.de
www.psg-sachverstaendige.de

Tel. + 49 2364 9351402
Fax + 49 2364 9351401
Mobil + 49 170 1007005

Büro
Im Höffken 22
45721 Haltern am See

Dipl.-Ing. Guido Geltenpoth
Bauaufsichtlich anerkannter
Prüfsachverständiger

geltenpoth@psg-sachverstaendige.de
www.psg-sachverstaendige.de

Tel. + 49 2054 1047391
Fax + 49 2054 1047392
Mobil + 49 170 1007006

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